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   VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12 V   

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VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12 V (https://dejure.org/2013,2972)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2013 - 23 K 91.12 V (https://dejure.org/2013,2972)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 23 K 91.12 V (https://dejure.org/2013,2972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 823
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    Die in der Vorschrift geforderte Fähigkeit, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, umfasst nach der Definition des Sprachniveaus auch Grundkenntnisse der deutschen Schriftsprache (BVerwG, Urteile vom 30. März 2010, 1 C 8.09, Rdnr. 14, und vom 4. September 2012, 10 C 12.12, Rdnr. 15, jeweils Juris).

    Anhaltpunkte dafür, dass der Analphabetismus der Klägerin seine Ursache in einer Krankheit oder Behinderung hat, sind nicht erkennbar; die mit einer Erstalphabetisierung im Erwachsenenalter allgemein verbundenen Schwierigkeiten reichen für eine Ausnahme nach dieser Vorschrift nicht aus (BVerwG, Urteile vom 30. März 2010 und vom 4. September 2012, a.a.O.).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Falle des Ehegattennachzuges zu einem deutschen Staatsangehörigen entschieden, dass eine verfassungskonforme Auslegung gebiete, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich seien (BVerwG, Urteil vom 4. September 2012, a.a.O.).

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit zunächst keinen Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 ZP gesehen (Urteil vom 30. März 2010, a.a.O.).

    In seinem nach der Entscheidung des BVerwG vom 30. März 2010 ergangenen Urteil vom 9. Dezember 2010 (C-300/09, Toprak -, Slg. 2010, I-12845) hat sich der Gerichtshof mit einer niederländischen Regelung befasst, die als Mindestdauer einer zu einem eigenständigen Aufenthalt berechtigenden Ehe drei Jahre fordert, während diese Frist zuvor ein Jahr betragen hatte.

  • EuGH, 10.06.2011 - C-155/11

    Mohammad Imran - Vorabentscheidungsersuchen - Erledigung

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    Denn der Familiennachzug fiel damit in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/86/EG, so dass die Frage, ob das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie vereinbar ist, mit Rücksicht auf die inzwischen veränderte Auffassung der Europäischen Kommission (vgl. Stellungnahme vom 4. Mai 2011 (Sj.g(2011)540657 im Verfahren C-155/11 PPU, Imran) dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung hätte vorgelegt werden müssen.

    Mit Blick auf die im Verfahren des Gerichtshofs C-155/11 PPU, Imran, eingereichte schriftliche Erklärung der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2011 (Sj.g(2011)540657) kann aber auch die Antwort auf Vorlagefrage zu 2. jedenfalls als offen und damit als klärungsbedürftig angesehen werden.

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    In der Sache Dereci (Urteil vom 15. November 2011, C-256/11, Juris, Rdnr. 94) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass angesichts der übereinstimmenden Auslegung des mit Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 verfolgten Ziels davon auszugehen sei, dass sich die Tragweite der in diesen Bestimmungen enthaltenen Stillhalteverpflichtung entsprechend auf sämtliche neuen Hindernisse für die Ausübung der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs oder der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erstrecke, die eine Verschärfung der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden Bedingungen darstellten; es müsse aber gewährleistet sein, dass sich die Mitgliedstaaten nicht von dem mit den Stillhalteklauseln verfolgten Ziel entfernten, indem sie nach Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 1/80 oder des Zusatzprotokolls in ihrem Gebiet zugunsten der genannten Freiheiten türkischer Staatsangehöriger erlassene Bestimmungen änderten.
  • BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10

    Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht gegen deutsches Verfassungsrecht verstößt (Beschluss vom 25. März 2011, 2 BvR 1413/11, NVwZ 2011, 870).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    Der Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter er selbst ist, übt seine Tätigkeit nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses aus, so dass er nicht als Arbeitnehmer anzusehen ist, sondern als eine Person, die eine selbständige Erwerbstätigkeit des Vertrages ausübt (EuGH, Urteil vom 27. Juni 1996, Asscher, C-107/94, Slg 1996, I-3089-3132, Rdnr. 26).
  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    Gleichwohl kann danach eine solche Regelung dadurch Auswirkungen auf türkische Arbeitnehmer haben, dass sie die Bedingungen für die Erteilung einer eigenen, nicht mit dem Aufenthalt beim Ehegatten verknüpften Aufenthaltserlaubnis vorgibt (Rdnr. 41 und 42, wobei das Gericht in Rdnr. 45 Bezug nimmt auf die Entscheidung vom 21. Oktober 2003 in der Sache Abatay, C-317/01, Slg. 2003, I-12301, Rdnr. 82).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    Danach verleihe die Stillhalteklausel einem türkischen Staatsangehörigen kein eigenständiges Aufenthaltsrecht und berühre nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, Vorschriften über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet zu erlassen (unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. 2000, I-02927 Rdnr. 58).
  • BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden war, folgendes ausgeführt (Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9.10 -, Rdnr. 3, Juris):.
  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12
    Schließlich handelt es sich bei § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG auch um keine neue Vorschrift, die in gleicher Weise auf türkische Staatsangehörige und auf Unionsbürger Anwendung fände und deshalb wegen der Regelung in Art. 59 ZP nicht im Widerspruch zu den Stillhalteklauseln stünde (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2010 - C-92/07, Kommission./. Niederlande -, Slg. 2010, I-3683, Rdnr. 62).
  • VG Berlin, 18.07.2012 - 7 K 329.11

    Erteilung eines Visums; Sprachkenntnisse als Voraussetzung der Erteilung einer

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

  • RG, 09.11.1912 - V 251/12

    Landsee, durchströmt von einem schiffbaren Flusse

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14

    Entfallen der Fortgeltungsfiktion - Standstill-Klausel - Sprachkenntnisse und

    a) Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.02.2013 (23 K 91.12 V - juris), auf das sich die Antragstellerin in der Beschwerdebegründung berufen hatte, mit Urteil vom 10.07.2014 (C-138/13) entschieden, die Stillhalteklausel nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls (ZP) vom 23.11.1970 zum Abkommen vom 12.09.1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (vgl. ABl. 1972 Nr. L 293 S. 3) stehe einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, die eingeführt wurde, nachdem das Zusatzprotokoll in dem betreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten ist und vorschreibt, dass Ehegatten von in diesem Mitgliedstaat wohnenden türkischen Staatsangehörigen, wenn sie zum Zwecke der Familienzusammenführung einreisen wollen, vor Einreise nachweisen müssen, dass sie einfache Kenntnisse der Amtssprache dieses Mitliedstaats erworben haben.
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